Landgericht Frankfurt a.M. ordnet Sperrung eines Instagram-Profils im Eilverfahren an

Berlin/Frankfurt am Main, 7. September 2026. Die Rechtsanwaltskanzlei tqf legal (Til Quadflieg, Dr. Bijan Moini) hat in Kooperation mit BROST CLAẞEN (Dr. Lucas Brost, Dr. Isabel Plum-Schneider) vor dem Landgericht Frankfurt a. M. eine einstweilige Verfügung gegen die Meta Platforms Ireland Limited erwirkt. Das Gericht verpflichtet Meta, das Instagram-Profil der ehemaligen Partnerin eines bekannten Unternehmers zu sperren bzw. zu entfernen.

Meta bleibt trotz Gewaltschutzanordnung untätig

Der Unternehmer sieht sich seit der Trennung von seiner damaligen Partnerin wiederholten Angriffen über Instagram ausgesetzt. Mitte 2026 eskalierte die Situation. Das Amtsgericht Landsberg am Lech erließ deshalb zugunsten des Unternehmers eine bis Anfang 2027 geltende Gewaltschutzanordnung gegen seine ehemalige Partnerin. In dieser wurde ihr insbesondere untersagt, den Unternehmer über soziale Medien anzugreifen oder Lichtbilder von ihm zu verbreiten. Das Gericht stellte dabei fest, dass wiederholte Kommunikationsakte über soziale Netzwerke einer Verfolgung gleichstehen können, wenn sie aufgrund ihrer Häufigkeit und Eingriffsintensität die Lebensgestaltung des Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Trotz der Gewaltschutzanordnung kam es zu weiteren Verstößen.

Meta wurde hierüber umfangreich informiert und aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Meta kam dem jedoch nicht nach.

Einstweilige Verfügung gegen Meta innerhalb von zwei Tagen

Das Landgericht Frankfurt am Main erließ in der Folge innerhalb von zwei Tagen eine einstweilige Verfügung und untersagte Meta, das Instagram-Profil der damaligen Partnerin bis zum Ende der Gewaltschutzanordnung zum Abruf bereitzuhalten.

Das Landgericht begründet die Entscheidung damit, dass die damalige Partnerin des Unternehmers ihren Instagram-Account in einer Art und Weise nutze, die für das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmers derart belastungsintensiv sei, dass er dies nicht hinnehmen müsse. Damit hat das Gericht die Sperrung des Instagram-Profils für die Dauer der bestehenden Gewaltschutzanordnung als erforderliche Maßnahme zum Schutz unseres Mandanten bestätigt.

Besonders bemerkenswert: Die Entscheidung stellt soweit ersichtlich die erste gerichtlich angeordnete Sperrung eines Instagram-Profils im Eilverfahren dar.

Stimmen:

Rechtsanwalt Til Quadflieg, Partner bei tqf legal: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein für einen effektiven Persönlichkeitsschutz gegen ignorante US-Plattformen. Der von uns eingeschlagene Weg, Gewaltschutzanordnungen einzubinden, um die Sperrung eines Social-Media-Accounts durchzusetzen, erscheint verheißungsvoll, um den Rechtsschutz gegen Cyber-Mobbing wesentlich zu stärken.“

Rechtsanwältin Dr. Isabel Plum-Schneider, Rechtsanwältin bei BROST CLAßEN: „Die Pflichten des Digital Service Act (DSA) werden durch US-Plattformen weiterhin nicht ernst genommen. Es ist höchste Zeit, dass sie endlich ihrer Betreiberpflicht nachkommen und aktiv dafür sorgen, dass richterliche Schutzanordnungen auch in der digitalen Welt konsequent durchgesetzt werden. Insofern ist zu begrüßen, dass die Justiz nun die Zügel anzieht.“

Beteiligte Berater für den Antragsteller:   

tqf legal (Berlin) mit Til Quadflieg, Dr. Bijan Moini  

BROST CLAẞEN (Köln) mit Dr. Lucas Brost und Dr. Isabel Plum-Schneider  

Pressekontakt:

quadflieg@tqf-legal.de

© tqf legal 2025. All rights reserved.